AGB für Arbeitgeber
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen zwischen der SimpleJOB GmbH (im Folgenden: „SimpleJOB“) und dem Auftraggeber zur Vermittlung von Personal.
Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Geltung wurde ausdrücklich in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber festgehalten.
(2) Gültigkeit haben diejenigen AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der SimpleJOB-Website offen einsehbar sind. Auf Anfrage können die AGB dem Auftraggeber durch SimpleJOB jederzeit als Abschrift in PDF-Form zur Verfügung gestellt werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Personalvermittlungs- und Rahmenvereinbarungen zur Personalvermittlung mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Regelung gilt jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(4) Zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber in der Personalvermittlungsvereinbarung oder der Rahmenvereinbarung in Textform festgehaltene Regelungen sind gegenüber diesen AGB vorrangig, soweit es kollidierende Regelungen geben sollte.
3 Grundlagen / Vertragsschluss
(1) Ein Vertragsverhältnis im Rahmen der Personalvermittlung zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber kann sowohl in Form von Personalvermittlungsvereinbarungen (in den Varianten Basic, Classic oder Premium) oder aufgrund von Rahmenverträgen zustande kommen. Nach entsprechender Bedarfsanalyse wird SimpleJOB dem Auftraggeber ein konkretes Angebot in Textform unterbreiten. Dem Angebot beigefügt ist eine Preisliste, welche für sämtliche Personalvermittlungsvereinbarungen oder Rahmenverträge Gültigkeit besitzt. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber. Dabei gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein Angebot von SimpleJOB als Vertragsannahme durch den Auftraggeber.
(2) Die Regelungen des § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 S. 2 BGB, welche Verpflichtungen des Unternehmers bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr regeln, werden abbedungen.
(3) Die inhaltliche Veränderung eines Angebotes durch den Auftraggeber gilt als von diesem erstelltes neues Angebot an SimpleJOB. Die Vertragsbeziehung kommt in diesem Fall erst durch explizite Annahme dieses Angebotes durch SimpleJOB zustande.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der Bestätigung durch SimpleJOB in Textform (z.B. E-Mail, Fax).
4 Leistungen und Pflichten von SimpleJOB
(1) Der Auftraggeber erteilt SimpleJOB den Auftrag, für ihn einen Bewerber mit einer bestimmten Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu suchen. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer Personalvermittlungsvereinbarung oder eines Rahmenvertrages. SimpleJOB gestaltet die Personalsuche nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Die Erstellung von Stellenanzeigen sowie die Formulierung des Anforderungsprofils erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber.
(2) SimpleJOB verpflichtet sich, den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei seiner Personalsuche zu unterstützen. Dabei prüft SimpleJOB für jeden Auftraggeber individuell, welche Kombination an Marketingaktivitäten die erfolgversprechende Lösung für die Rekrutierung eines geeigneten Bewerbers darstellt. SimpleJOB behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen bzw. durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern die entsprechenden Leistungen nicht ausdrücklich und in Textform in der Personalvermittlungs- oder Rahmenvereinbarung festgehalten wurden.
(3) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegt SimpleJOB keiner Erfolgsgarantie im Hinblick auf die Übermittlung von Bewerberprofilen an den Auftraggeber oder dem Abschluss von Arbeitsverhältnissen.
(4) SimpleJOB behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichten Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütungen verpflichtet.
(5) SimpleJOB trifft keine Entscheidungen über Zu- und Absagen der Bewerber für eine ausgeschriebene Position. Aufgrund der Vermittlung von SimpleJOB zustande gekommene Vorstellungsgespräche bei dem Auftraggeber führen nicht zu einer Erstattungspflicht der Reisekosten des Bewerbers durch SimpleJOB.
(6) Die von SimpleJOB zu einem Kandidaten mitgeteilten Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann SimpleJOB deshalb nicht übernehmen.
(7) Soweit SimpleJOB eine kostenlose „Mitarbeiter-Garantie“ im Rahmen seiner Vereinbarungen gewährt, so bedeutet dies, dass wenn der Auftraggeber innerhalb des in der Garantie benannten Zeitraumes eine schriftliche Kündigungserklärung einreicht und das Arbeitsverhältnis sodann tatsächlich rechtlich beendet ist, SimpleJOB für einen Zeitraum von 3 Monaten nach der Kündigung weitere Bewerberprofile anbieten wird und bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem der Ersatzbewerber auf die Zahlung des Vermittlungshonorars einmalig verzichtet. Eine Haftung von SimpleJOB für den Fall, dass während des Zeitraumes von 3 Monaten nach der Kündigung kein neues Arbeitsverhältnis zustande kommt, besteht nicht. Die Rückerstattung des Vermittlungshonorars ist ausgeschlossen – unabhängig davon, ob der Auftraggeber von der angebotenen „Mitarbeiter-Garantie“ Gebrauch macht.
Die Mitarbeiter-Garantie gilt ausschließlich für einen Ersatzbewerber im gleichen Bereich der ursprünglichen Vermittlungsprovision. Ein Bewerber, der im Rahmen einer gewerblichen Vermittlung eingestellt wurde, kann nur durch einen Ersatzbewerber im Bereich der gewerblichen Vermittlung ersetzt werden. Eine Verrechnung mit einer Position im Bereich der kaufmännischen Vermittlung ist ausgeschlossen. Ebenso gilt, dass ein Bewerber im Rahmen einer kaufmännischen Vermittlung nur durch einen Ersatzbewerber im Bereich der kaufmännischen Vermittlung ersetzt werden kann.
Nachbesetzungen im Rahmen eines Garantiefalles können innerhalb desselben Unternehmens standortübergreifend erfolgen, sofern der Garantiefall eindeutig einem Arbeitsverhältnis dieses Unternehmens zugeordnet ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tage nach Übermittlung eines Bewerberprofils zur Besetzung eines Garantiefalls eine Rückmeldung zu geben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, stellt SimpleJOB die Suche nach einem Ersatzbewerber für diesen Garantiefall ein und haftet nicht für den daraus resultierenden Abbruch der Suche.
Ergänzungen und Erweiterungen dieser Garantie-Regelung sind nach Absprache zwischen den Parteien möglich und werden in Textform festgehalten.
(8) Zur Inanspruchnahme der „Mitarbeiter-Garantie“ ist der Auftraggeber verpflichtet, die von ihm erklärte schriftliche Kündigung des Bewerbers auf Nachfrage durch SimpleJOB vorzulegen.
5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Grundlage der Personalsuche durch SimpleJOB und Vertragsbestandteil sind das zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber besprochene Anforderungsprofil sowie sämtliche weitere, im Zusammenhang mit der Auftragserteilung an SimpleJOB ausgehändigte Unterlagen durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von SimpleJOB benötigten Informationen über die zu besetzenden Stellen sowie deren Anforderungsprofile nach bestem Wissen und Gewissen (Mitwirkungspflicht) zusammenzustellen und zu übermitteln.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, SimpleJOB schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen nach Übermittlung eines Bewerberprofils, darüber zu informieren, sofern ein von SimpleJOB vorgeschlagener Bewerber innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten vor der Übermittlung bereits von einem anderen Personalvermittler vorgeschlagen wurde oder dem Auftraggeber anderweitig bekannt war. Selbiges gilt, wenn die grundsätzliche Besetzung des bei SimpleJOB gemeldeten Arbeitsbedarfes hinfällig geworden ist oder aus anderen Beweggründen kein Interesse an den Leistungen von SimpleJOB mehr besteht.
(3) Sollte eine Mitteilung gemäß Abs. 2 nicht erfolgen, behält sich SimpleJOB die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Höhe der eventuell nutzlos erfolgten Aufwendungen vor.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, SimpleJOB schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, über das Zustandekommen eines Anstellungsverhältnisses mit einem vorgeschlagenen Bewerber und dessen Konditionen in Textform zu informieren. Auf Verlangen von SimpleJOB ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Ermittlung des Honoraranspruchs erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Dies betrifft insbesondere die Vorlage von teil-anonymisierten Arbeitsverträgen, sowie von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Gleiches gilt für die Information über das eventuelle Nicht-Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses mit einem vorgestellten Bewerber. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Übermittlung des Bewerberprofils durch SimpleJOB.
(5) Die Mitteilungs- und Auskunftspflicht gemäß Abs. 4 gilt auch für den Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und eines mit dem Auftraggeber gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmens.
(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von SimpleJOB überlassenen Bewerbungsunterlagen sowie die personenbezogenen Daten der Bewerber ausschließlich zum Zwecke des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu verwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Referenzauskünfte über den Bewerber bei dessen früheren oder derzeitigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bewerbers einzuholen.
6 Konditionen
(1) Der Anspruch von SimpleJOB auf das im Angebot festgelegte Vermittlungshonorar entsteht mit Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen und dem vorgeschlagenen Bewerber. Nicht von Bedeutung für den Vergütungsanspruch von SimpleJOB ist die Dauer des zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses.
(2) SimpleJOB hat auch dann einen Anspruch auf das Vermittlungshonorar, wenn zwischen dem vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber zunächst kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, der Bewerber jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung der Bewerbungsdaten durch SimpleJOB vom Auftraggeber oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt wird. Diese Regelung ist unabhängig davon gültig, ob der Auftraggeber oder der Bewerber an einer vorherigen Beschäftigung kein Interesse hatte, sowie ebenfalls unabhängig davon, ob während des Zeitraums von 12 Monaten die Konditionen zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber verändert worden sind.
(3) Der Anspruch von SimpleJOB auf das Vermittlungshonorar entsteht bei jeder Einstellung eines Bewerbers bei dem Auftraggeber oder der gemäß § 15 AktG verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die Anstellung in einer anderen Position als zunächst vorgesehen erfolgt oder der Bewerber über etwaige von diesem zunächst zugesagten Qualifikationen überhaupt nicht verfügt oder sonstige Abweichungen im Hinblick auf das Anforderungsprofil bestehen. Alleiniges Merkmal für die Entstehung des Honoraranspruches ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages.
(4) Ein Vergütungsanspruch von SimpleJOB besteht auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm nach § 15 AktG verbundenes Unternehmen mit dem Bewerber einen Werk- oder Dienstvertrag abschließt. Basis für die Ermittlung des Honorars ist in diesem Fall 1/12 der vertragsgemäß für das erste Jahr der Leistung angefallenen Vergütung.
(5) Ein Vergütungsanspruch von SimpleJOB entsteht des Weiteren auch dann, wenn der Auftraggeber ohne vorherige, ausdrücklich in Textform erteilte Genehmigung von SimpleJOB Bewerberprofile an Dritte weiterreicht und es bei diesen zu einer Einstellung des Bewerbers kommt. In diesem Fall hat der Auftraggeber neben dem vereinbarten Vermittlungshonorar eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von drei Vermittlungshonoraren zu leisten.
(6) Erfolgt die gemäß § 5 Abs. 4 dem Auftraggeber obliegende Mitteilung über den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses später als 14 Tage nach Abschluss eines Arbeitsvertrages oder erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach der Übermittlung eines Bewerberprofils durch SimpleJOB überhaupt keine Rückmeldung, so hat der Auftraggeber neben dem vereinbarten Vermittlungshonorar eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe von drei Vermittlungshonoraren zu leisten.
(7) Berechnungsgrundlage der individuell mit den Auftraggebern festgelegten Vermittlungshonorare ist - soweit keine anderweitige Absprache in Textform getroffen wurde - stets das Bruttomonatsgehalt des eingestellten Bewerbers. Jahressonderzahlungen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Boni, usw. bleiben dabei außer Betracht.
(8) Ebenso wie der Auftraggeber hat auch SimpleJOB viel Zeit und Geld in die Akquirierung, Ausbildung und Fortbildung seiner Mitarbeiter investiert. Beide Parteien verpflichten sich daher, die Mitarbeiter der jeweils anderen Partei weder aktiv noch wissentlich abzuwerben oder eine anderweitige Anstellung anzubieten. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gilt dieses Verbot für einen Zeitraum von 3 Monaten nach rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung führt zu der Verwirkung einer Vertragsstrafe durch die abwerbende Partei. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt 6 Bruttomonatsgehälter des abgeworbenen Mitarbeiters.
7 Zahlungsbedingungen und Abrechnung
(1) Die von SimpleJOB angebotenen Personalvermittlungsvereinbarungen und Rahmenverträge für Dienstleistungen zur Personalvermittlung basieren auf unterschiedlichen Preismodellen. Diese umfassen Modelle mit einer monatlich berechneten Grundgebühr, einem bei Einstellung des Bewerbers fälligen Vermittlungshonorar, vorab gekauften Credits oder einer Kombination dieser Modelle. Der Auftraggeber erhält mit dem Angebot von SimpleJOB die für ihn gültigen Konditionen und Zahlungsmodalitäten in Textform übersandt. Mit der Annahme des Angebotes erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit dem Preismodell von SimpleJOB einverstanden.
(2) Die Grundgebühr wird, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus abgerechnet und ist entsprechend der im Angebot festgelegten Zahlungsintervalle zu entrichten. Eine monatliche Zahlung ist nur in bestimmten Modellen und ausschließlich bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens möglich. Für alle anderen Modelle gelten Vorauszahlungen über längere Intervalle, wie quartalsweise, halbjährlich oder jährlich, sofern keine abweichenden Regelungen im Angebot getroffen wurden.
(3) Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung wird keine erneute Einrichtungsgebühr erhoben.
(4) Vorab gekaufte Credits haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Kaufdatum. Credits, die innerhalb dieses Zeitraumes nicht genutzt werden, verfallen zu 50%. Die verbleibenden 50% können ausschließlich innerhalb eines weiteren Zeitraumes von 6 Monaten genutzt werden. Nach Ablauf dieser zusätzlichen 6 Monate verfallen sämtliche ungenutzten Credits vollständig.
(5) Die Zahlung ist entweder per Lastschrifteinzug (SEPA) oder Rechnung möglich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SimpleJOB unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss, eine schriftliche SEPA-Lastschriftmandatserklärung zu erteilen, sofern diese Zahlungsweise vereinbart wurde. SimpleJOB übernimmt keine Haftung für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die durch eine fehlende Kontodeckung oder sonstige Probleme seitens des Auftraggebers entstehen.
(6) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreise).
(7) Rechnungsbeträge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn SimpleJOB über den vollständigen Betrag auf dem angegebenen Geschäftskonto verfügen kann. Der Auftraggeber gerät spätestens nach Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, sofern er nicht innerhalb dieser Frist Zahlung leistet (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).
(8) SimpleJOB behält sich im Falle des Zahlungsverzuges vor, seine Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen. Dies gilt auch für bereits laufende Personalsuchen oder Nachbesetzungen im Rahmen von Mitarbeiter-Garantien. SimpleJOB ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
(9) Zahlungen des Auftraggebers werden, unabhängig von einer abweichenden Tilgungsbestimmung, stets zunächst auf die älteste fällige Forderung angerechnet.
(10) Im Falle von Rücklastschriften oder nicht gedeckten Überweisungen trägt der Auftraggeber die durch die Rückbuchung oder die Bearbeitung entstandenen Kosten. SimpleJOB ist berechtigt, diese Kosten zusätzlich zu den offenen Forderungen geltend zu machen.
8 Kündigung, Laufzeit
Kündigungsfristen und Laufzeiten der Vereinbarungen werden zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber individuell vereinbart.
9 Haftung
(1) SimpleJOB haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SimpleJOB, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SimpleJOB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) SimpleJOB haftet nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.
(4) Eine Haftung für die von den Kandidaten gemachten Angaben, vorgelegten Dokumente (z. B. Zeugnisse, Arbeitsgenehmigungen, Lebensläufe) oder die tatsächliche Eignung der Kandidaten ist ausgeschlossen. Die abschließende Beurteilung der Eignung des vermittelten Kandidaten obliegt allein dem Auftraggeber.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SimpleJOB.
(6) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der Bewerber nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einstellung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Bewerber zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen.
Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.
(2) Mit Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und SimpleJOB verpflichten sich beide Parteien zur Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzen von Daten der Auftraggeber durch SimpleJOB erfolgt gemäß der auf der Webseite www.simple-job.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.
11 Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde
(1) Der Auftraggeber räumt das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmennamens und evtl. Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.
(2) Darüber hinaus räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die damit verbundenen Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusive ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Kundennamens, Verwendung des Kundenlogos und vom Auftraggeber oder Auftragnehmer erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.
(3) Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen des Auftragsnehmers wird dabei Rücksicht genommen.
12 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Mit der Übermittlung an SimpleJOB bestätigt der Auftraggeber, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte der Daten zur Veröffentlichung im Internet (soweit dies im Rahmen von Stellenanzeigen erforderliche ist) besitzt bzw. hierüber verfügen kann.
(2) Sämtliche, von SimpleJOB erstellten Arbeitsergebnisse (Stellenanzeigen, Marketingkampagnen, etc.) unterliegen dem Urheberrecht von SimpleJOB.
13 Schlussbestimmungen
(1) Rein zur sprachlichen Vereinfachung wird in diesen Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform verwendet. Gemeint sind stets sämtliche Geschlechter (m/w/d).
(2) Soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, können Mitteilungen und Erklärungen in dem Vertragsverhältnis zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (zum Beispiel per E-Mail). SimpleJOB kann für die Abgabe von Erklärungen und insbesondere für die Übermittlung von Bewerber-Portfolios die von dem Auftraggeber mitgeteilte E-Mail Adresse verwenden.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
(4) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
(5) SimpleJOB behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Frist wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.