AGB für Arbeitgeber
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) regeln die grundlegenden Vertragsbedingungen zwischen der SimpleJOB GmbH (im Folgenden: „SimpleJOB“) und dem Auftraggeber zur Vermittlung von Personal.
Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Geltung wurde ausdrücklich in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber festgehalten.
(2) Gültigkeit haben diejenigen AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der SimpleJOB-Website offen einsehbar sind. Auf Anfrage können die AGB dem Auftraggeber durch SimpleJOB jederzeit als Abschrift in PDF-Form zur Verfügung gestellt werden.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Personalvermittlungs- und Rahmenvereinbarungen zur Personalvermittlung mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Regelung gilt jedoch nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(4) Zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber in der Personalvermittlungsvereinbarung oder der Rahmenvereinbarung in Textform festgehaltene Regelungen sind gegenüber diesen AGB vorrangig, soweit es kollidierende Regelungen geben sollte.
3 Grundlagen / Vertragsschluss
(1) Ein Vertragsverhältnis im Rahmen der Personalvermittlung zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber kann sowohl in Form von Personalvermittlungsvereinbarungen oder aufgrund von Rahmenverträgen zustande kommen. Nach entsprechender Bedarfsanalyse wird SimpleJOB dem Auftraggeber ein konkretes Angebot in Textform unterbreiten. Dem Angebot beigefügt ist eine Preisliste, welche für sämtliche Personalvermittlungsvereinbarungen oder Rahmenverträge Gültigkeit besitzt. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber. Dabei gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein Angebot von SimpleJOB als Vertragsannahme durch den Auftraggeber.
(2) Die Regelungen des § 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 S. 2 BGB, welche Verpflichtungen des Unternehmers bei Vertragsabschlüssen im elektronischen Geschäftsverkehr regeln, werden abbedungen.
(3) Die inhaltliche Veränderung eines Angebotes durch den Auftraggeber gilt als von diesem erstelltes neues Angebot an SimpleJOB. Die Vertragsbeziehung kommt in diesem Fall erst durch explizite Annahme dieses Angebotes durch SimpleJOB zustande.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu deren Wirksamkeit der Bestätigung durch SimpleJOB in Textform (z.B. E-Mail, Fax).
4 Leistungen und Pflichten von SimpleJOB
(1) Der Auftraggeber erteilt SimpleJOB den Auftrag, für ihn einen Bewerber mit einer bestimmten Qualifikation für eine bestimmte Tätigkeit zu suchen. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer Personalvermittlungsvereinbarung oder eines Rahmenvertrages. SimpleJOB gestaltet die Personalsuche nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen. Die Erstellung von Stellenanzeigen sowie die Formulierung des Anforderungsprofils erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber.
(2) SimpleJOB verpflichtet sich, den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen bei seiner Personalsuche zu unterstützen. Dabei prüft SimpleJOB für jeden Auftraggeber individuell, welche Kombination an Marketingaktivitäten die erfolgversprechende Lösung für die Rekrutierung eines geeigneten Bewerbers darstellt. SimpleJOB behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber anzupassen bzw. durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern die entsprechenden Leistungen nicht ausdrücklich und in Textform in der Personalvermittlungs- oder Rahmenvereinbarung festgehalten wurden.
(3) SimpleJOB behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichten Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütungen verpflichtet.
(4) SimpleJOB trifft keine Entscheidungen über Zu- und Absagen der Bewerber für eine ausgeschriebene Position. Aufgrund der Vermittlung von SimpleJOB zustande gekommene Vorstellungsgespräche bei dem Auftraggeber führen nicht zu einer Erstattungspflicht der Reisekosten des Bewerbers durch SimpleJOB.
(5) Die von SimpleJOB zu einem Kandidaten mitgeteilten Angaben beruhen auf Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. Dritter. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann SimpleJOB deshalb nicht übernehmen.
(6) Soweit SimpleJOB im Rahmen eines Recruiting-as-a-Service-Modells eine vertragliche Einstellungsgarantie gewährt, wird die konkrete Anzahl an Einstellungen im Angebot festgelegt. Wird die vereinbarte Anzahl an Einstellungen innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erreicht, erhält SimpleJOB eine zusätzliche Kulanzzeit zur Zielerreichung, die maximal der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit entspricht. Wird die vereinbarte Anzahl an Einstellungen auch innerhalb dieser Kulanzzeit nicht vollständig erreicht, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der gezahlten Vergütung im Verhältnis der tatsächlich erreichten Einstellungen zur vereinbarten Zielgröße. Wird keine Einstellung erreicht, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Vergütung einschließlich des eingesetzten Werbebudgets. Ein Anspruch auf die vertragliche Einstellungsgarantie besteht nicht, sofern die Nichterfüllung auf fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben oder nicht marktgerechte Rahmenbedingungen seitens des Auftraggebers zurückzuführen ist.
5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Grundlage der Leistungserbringung ist das zwischen den Parteien abgestimmte Anforderungsprofil sowie die vom Auftraggeberbereitgestellten Informationen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Personalsuche erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Der Auftraggeber stellt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Stelle, Aufgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen zur Verfügung. Der Auftraggeber gibt zu übermittelten Bewerberprofilen innerhalb von 48 Stunden (werktags) eine Rückmeldung. Der Auftraggeber gibt Stellenanzeigen,Kampagnen und sonstige Inhalte innerhalb von 3 Werktagen frei. Der Auftraggebererklärt sich bereit, marktgerechte Gehaltsangaben oder Gehaltsspannen offenzulegen, sofern dies für eine erfolgreiche Personalsuche erforderlich ist. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und ist die Leistungserbringung dadurch beeinträchtigt, entfallen vertraglich zugesicherte Leistungen, insbesondere die vertragliche Einstellungsgarantie, soweit die Nichterfüllung hierauf zurückzuführen ist.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, SimpleJOB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen nach Übermittlung eines Bewerberprofils, darüber zu informieren, sofern der Bewerber dem Auftraggeber bereits bekannt war. Die Kenntnis eines Bewerbers ist durch den Auftraggeber nachzuweisen (z. B. Bewerbungsdatum, ATS-Eintrag oder vergleichbare Dokumentation). Erfolgt kein fristgerechter Nachweis, gilt der Bewerber als durch SimpleJOB vorgeschlagen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, SimpleJOB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen nach Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit einem vorgeschlagenen Bewerber, hierüber unaufgefordert in Textform zu informieren.
(4) Die Mitteilungs- und Auskunftspflichten gelten auch für Vertragsverhältnisse mit Unternehmen, die mit dem Auftraggeber im Sinne des §15 AktG verbunden sind.
(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vonSimpleJOB überlassenen Bewerbungsunterlagen sowie die personenbezogenen Datender Bewerber ausschließlich zum Zwecke des zu besetzenden Arbeitsplatzes zuverwenden, diese nicht zu vervielfältigen und nicht an Dritte weiterzugeben. Referenzauskünfte über den Bewerber bei dessen früheren oder derzeitigen Arbeitgebern sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Bewerbers einzuholen.
6 Konditionen
(1) Die nachfolgenden Regelungen gelten je nach vereinbartem Modell (Personalvermittlung oder Recruiting-as-a-Service).
Personalvermittlung
(2) Der Anspruch von SimpleJOB auf das im Angebot festgelegte Vermittlungshonorar entsteht mit Abschluss eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm gemäß § 15AktG verbundenen Unternehmen und einem von SimpleJOB vorgeschlagenen Bewerber. Die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie Abweichungen von der ursprünglich vorgesehenen Position oder Qualifikation sind für den Honoraranspruch unbeachtlich. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn ein Vertragsverhältnis erst innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung des Bewerberprofils zustande kommt.
(3) Gibt der Auftraggeber Bewerberprofile ohne Zustimmung von SimpleJOB an Dritte weiter und kommt es dort zu einer Einstellung, bleibt der Honoraranspruch bestehen. Zusätzlich kann SimpleJOB eine angemessene Vertragsstrafe verlangen, deren Höhe im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist und maximal dem vereinbarten Vermittlungshonorar entspricht.
Recruiting-as-a-Service (RaaS)
(4) Im Rahmen eines Recruiting-as-a-Service-Modells erfolgt die Vergütung unabhängig vom Eintritt eines konkreten Einstellungserfolgs auf Basis der im Angebot vereinbarten Gebühren. Ein zusätzliches erfolgsabhängigesVermittlungshonorar fällt nicht an.
Abwerbeverbot
(5) Beide Parteien verpflichten sich, während derZusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder einzustellen. Im Falle eines Verstoßes kann eine angemesseneVertragsstrafe verlangt werden, deren Höhe im Streitfall gerichtlich überprüfbar ist und maximal zwei Bruttomonatsgehälter des betroffenenMitarbeiters beträgt.
7 Zahlungsbedingungen und Abrechnung
(1) Die Vergütung für die Leistungen von SimpleJOB richtet sich nach den im jeweiligen Angebot vereinbarten Konditionen. Mit Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit dem jeweiligen Preismodell einverstanden.
(2) Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Rechnung. Zahlungsmodalitäten, Zahlungsziele und Abrechnungsintervalle werden individuell im Angebot festgelegt.
(3) Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern im Angebot nicht abweichend in Textform geregelt.
(4) Eingesetztes Werbebudget ist grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig und innerhalb der vereinbarten Laufzeit zu verwenden. Nicht genutztes Werbebudget kann auf eine neue Zusammenarbeit übertragen werden, sofern diese innerhalb von 12 Monaten nach Ende der vorherigen Zusammenarbeit beginnt. Nach Ablauf dieses Zeitraums verfällt das verbleibende Werbebudget. Eine Auszahlung oder Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen. Abweichende Regelungen im Rahmen der vertraglichen Einstellungsgarantie bleiben unberührt.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Rechnungsbeträge sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn SimpleJOB über den vollständigen Betrag verfügen kann.
(7) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist SimpleJOB berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Dies gilt auch für laufende Recruiting-Prozesse.
(8) SimpleJOB ist berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die gesetzliche Verzugskostenpauschale zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Zahlungen werden – unabhängig von einer abweichenden Bestimmung – zunächst auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet.
8 Kündigung, Laufzeit
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen werden individuell im jeweiligen Angebot in Textform geregelt.
(2) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um den gleichen Zeitraum.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist an die im Angebot angegebene Kontaktadresse zu richten.
9 Haftung
(1) SimpleJOB haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von SimpleJOB, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Dies gilt ebenso für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SimpleJOB nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) SimpleJOB haftet nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.
(4) Eine Haftung für die von den Kandidaten gemachten Angaben, vorgelegten Dokumente (z. B. Zeugnisse, Arbeitsgenehmigungen, Lebensläufe) oder die tatsächliche Eignung der Kandidaten ist ausgeschlossen. Die abschließende Beurteilung der Eignung des vermittelten Kandidaten obliegt allein dem Auftraggeber.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SimpleJOB.
(6) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe sowie die von dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Personalvermittlung hinzugezogenen Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Berater (einschließlich Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Finanzberater). Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der Bewerber nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einstellung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Bewerber zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.
(2) Mit Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und SimpleJOB verpflichten sich beide Parteien zur Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze.
(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzen von Daten der Auftraggeber durch SimpleJOB erfolgt gemäß der auf der Webseite www.simple-job.de veröffentlichten Datenschutzerklärung.
11 Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde
(1) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Zustimmung das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken, den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmennamens und evtl. Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.
(2) Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen des Auftragsnehmers wird dabei Rücksicht genommen.
12 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber trägt die alleinige Presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Mit der Übermittlung an SimpleJOB bestätigt der Auftraggeber, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte der Daten zur Veröffentlichung im Internet (soweit dies im Rahmen von Stellenanzeigen erforderlich ist) besitzt bzw. hierüber verfügen kann.
(2) Sämtliche, von SimpleJOB erstellten Arbeitsergebnisse (Stellenanzeigen, Marketingkampagnen, etc.) unterliegen dem Urheberrecht von SimpleJOB.
13 Schlussbestimmungen
(1) Rein zur sprachlichen Vereinfachung wird in diesen Geschäftsbedingungen die männliche Sprachform verwendet. Gemeint sind stets sämtliche Geschlechter (m/w/d).
(2) Soweit nicht ausdrücklich aufgeführt, können Mitteilungen und Erklärungen in dem Vertragsverhältnis zwischen SimpleJOB und dem Auftraggeber in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (zum Beispiel per E-Mail). SimpleJOB kann für die Abgabe von Erklärungen und insbesondere für die Übermittlung von Bewerber-Portfolios die von dem Auftraggeber mitgeteilte E-Mail Adresse verwenden.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
(4) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Köln vereinbart.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
