Definition

Gesetzliche Kündigungsfrist

Kurz erklärt: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitnehmer gilt diese Grundfrist immer. Arbeitgeber müssen mit zunehmender Betriebszugehörigkeit längere Fristen einhalten, bis zu sieben Monate zum Monatsende.

Die Fristen im Überblick

Die Staffelung gilt nur, wenn der Arbeitgeber kündigt:

  • In der Probezeit (längstens sechs Monate): zwei Wochen
  • Bis zu zwei Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Wochen zum 15. oder Monatsende
  • Ab zwei Jahren: ein Monat zum Monatsende
  • Ab fünf Jahren: zwei Monate zum Monatsende
  • Ab acht Jahren: drei Monate zum Monatsende
  • Ab zehn Jahren: vier Monate zum Monatsende
  • Ab zwölf Jahren: fünf Monate zum Monatsende
  • Ab 15 Jahren: sechs Monate zum Monatsende
  • Ab 20 Jahren: sieben Monate zum Monatsende

Abweichungen durch Vertrag

Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen vorsehen. Im Arbeitsvertrag dürfen die gesetzlichen Fristen verlängert werden. Für Arbeitnehmer darf dabei keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber. Wer sicher gehen will, prüft deshalb zuerst den eigenen Arbeitsvertrag und den anwendbaren Tarifvertrag. Besondere Schutzregeln, etwa für Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, bleiben davon unberührt.

Häufige Fragen

Gelten die verlängerten Fristen auch, wenn ich selbst kündige?

Nein. Die gesetzliche Staffelung bindet nur den Arbeitgeber. Arbeitnehmer kündigen mit vier Wochen zum 15. oder Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen, wenn eine Probezeit vereinbart ist. Sie darf höchstens sechs Monate dauern.

Wann beginnt die Frist?

Mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung beim Empfänger, nicht mit dem Datum auf dem Brief.

Wie du die Frist konkret ausrechnest, zeigt unser Glossarbeitrag Kündigungsfrist berechnen. Das passende Dokument findest du unter Kündigungsschreiben.

Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung.

Gesetzliche Kündigungsfrist
Gertrude Holzke
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