Definition

Kündigung während der Elternzeit

In Deutschland genießen Arbeitnehmer während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Arbeitgeber während dieser Zeit grundsätzlich keine Kündigung aussprechen dürfen. Dieser Schutz beginnt mit der Beantragung der Elternzeit und endet mit deren Ablauf. Ziel ist es, Eltern in dieser besonderen Lebensphase zu unterstützen und ihnen finanzielle Sicherheit zu bieten.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

In bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die es dem Arbeitgeber erlaubt, auch während der Elternzeit eine Kündigung auszusprechen. Solche Fälle umfassen:

  • Betriebsschließung: Wenn der gesamte Betrieb eingestellt wird.
  • Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Zum Beispiel grobe Verfehlungen des Arbeitnehmers.
  • Insolvenz des Arbeitgebers: Falls das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Die Genehmigung muss von der zuständigen Behörde (z. B. Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz) eingeholt werden, bevor eine Kündigung rechtskräftig ausgesprochen werden kann.

Was tun bei Kündigung während der Elternzeit?

Betroffene können rechtlich gegen die Kündigung vorgehen und eine Kündigungsschutzklage einreichen. Es ist wichtig, die gesetzlichen Fristen zu beachten, um die eigenen Rechte zu wahren. Arbeitnehmer sollten außerdem die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.

Die Kündigung während der Elternzeit bleibt ein sensibles Thema, bei dem der Schutz der Eltern und die Interessen des Unternehmens sorgfältig abgewogen werden müssen.

Kündigung während der Elternzeit
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