Definition

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, auch bekannt als Entfernungspauschale, ist ein steuerlicher Vorteil, den Berufstätige in Deutschland für die Kosten ihres täglichen Arbeitsweges geltend machen können. Dabei ist es unerheblich, ob der Weg mit dem Auto, dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zurückgelegt wird.

Aktuell können Arbeitnehmer für jeden Kilometer zwischen ihrem Wohnort und der ersten Arbeitsstätte 30 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer: 38 Cent, Stand 2023) von der Steuer absetzen. Die Entfernung wird immer als einfache Strecke berechnet, also nicht hin- und zurück.

Die Pendlerpauschale wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage Werbungskosten angegeben. Für viele Berufstätige bedeutet sie eine spürbare Entlastung, insbesondere bei langen Arbeitswegen. Auch Fahrgemeinschaften können davon profitieren, allerdings kann die Pauschale nur pro Person geltend gemacht werden, nicht pro Fahrzeug.

Die Pendlerpauschale ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern spiegelt auch die Anerkennung des Staates für die Mobilität und Flexibilität von Berufspendlern wider. Sie bleibt ein wichtiges Instrument, um die Belastungen durch hohe Fahrtkosten abzumildern.

Pendlerpauschale
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