Definition
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Leiharbeit oder Zeitarbeit genannt, beschreibt ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Mitarbeiter von einem Unternehmen, dem sogenannten Verleiher, an ein anderes Unternehmen, den Entleiher, vorübergehend ausgeliehen wird. Der Verleiher bleibt der Arbeitgeber und zahlt das Gehalt, während der Mitarbeiter im Entleiherunternehmen arbeitet.
Dieses Modell wird häufig genutzt, um kurzfristige Personalengpässe abzudecken, etwa bei saisonalem Arbeitsaufkommen oder krankheitsbedingten Ausfällen. Für Arbeitnehmer bietet die Arbeitnehmerüberlassung eine Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen und Berufserfahrungen zu sammeln.
Rechtlich ist die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses stellt sicher, dass Leiharbeitnehmer keine unfairen Bedingungen erfahren. So gilt beispielsweise das Prinzip „Equal Pay“, das besagt, dass Leiharbeiter nach einer bestimmten Einsatzdauer das gleiche Gehalt wie die festangestellten Mitarbeiter im Entleiherbetrieb erhalten müssen.
Für Unternehmen ist die Arbeitnehmerüberlassung eine flexible Lösung, um Personalbedarf kurzfristig zu decken. Arbeitnehmer sollten jedoch darauf achten, dass sie fair behandelt werden und ihre Rechte beim Verleiher klar geregelt sind.