Definition
Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern in Deutschland fest. Es dient dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und schreibt vor, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt.
Das Gesetz regelt auch die Ruhezeiten: Nach Beendigung der täglichen Arbeit müssen mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit eingehalten werden. Für besondere Arbeitsformen wie Nachtarbeit oder Schichtarbeit gelten spezielle Regelungen, die sicherstellen, dass auch hier der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.
An Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit grundsätzlich verboten, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Branchen, wie etwa die Gastronomie oder den öffentlichen Dienst. Auch hier sind klare Vorgaben festgelegt, um sicherzustellen, dass die Sonn- und Feiertagsruhe gewahrt bleibt.
Das Gesetz lässt in manchen Fällen Abweichungen zu, zum Beispiel durch tarifvertragliche Regelungen oder in speziellen Arbeitsbereichen wie dem Straßentransport oder der Pflege von Tieren.
Unternehmen müssen zudem die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung einhalten, um die geleisteten Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Mit diesen Bestimmungen trägt das Arbeitszeitgesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben bei und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht durch überlange Arbeitszeiten oder fehlende Pausen überlastet werden.