Definition
AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
Das AGG schützt Menschen in Deutschland vor Diskriminierung und soll Chancengleichheit sicherstellen. Es verbietet Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Das Gesetz gilt für viele Bereiche, insbesondere am Arbeitsplatz, im Bildungswesen und bei der Wohnungssuche.
Im Arbeitsumfeld sorgt das AGG dafür, dass niemand wegen der genannten Merkmale bei Bewerbungen, Beförderungen oder Kündigungen benachteiligt wird. Unternehmen sind dazu verpflichtet, präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung zu ergreifen und Beschwerden ernst zu nehmen. Bei Verstößen können betroffene Personen Schadenersatz oder eine Entschädigung verlangen.
Das AGG fördert eine offene und faire Unternehmenskultur, in der Respekt und Gleichbehandlung an erster Stelle stehen. Für Arbeitgeber bedeutet das auch, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu schulen, um sicherzustellen, dass die Bestimmungen eingehalten werden.