Definition

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, ohne dabei die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Im Gegensatz zur regulären Kündigung erfolgt dieser Vertrag freiwillig und wird von beiden Seiten unterzeichnet, was ihn zu einer flexiblen Alternative zur herkömmlichen Kündigung macht. Dabei können individuelle Bedingungen der Beendigung festgelegt werden, wie zum Beispiel die Zahlung einer Abfindung, die Auszahlung oder der Abbau von Resturlaub sowie die Vereinbarung eines bestimmten Beendigungsdatums.

Ein großer Vorteil eines Aufhebungsvertrags liegt in der schnellen und unkomplizierten Trennung, da der formelle Kündigungsprozess umgangen wird. Dies kann sowohl für den Arbeitgeber, der den Arbeitsplatz zügig freimachen möchte, als auch für den Arbeitnehmer, der vielleicht bereits eine neue Beschäftigung in Aussicht hat, von Vorteil sein. Zudem ermöglicht der Aufhebungsvertrag oft auch den Erhalt einer Abfindung, was bei einer regulären Kündigung nicht zwingend der Fall ist.

Allerdings sollten Arbeitnehmer bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags auch Nachteile haben kann, insbesondere in Bezug auf das Arbeitslosengeld. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf freiwilliger Basis erfolgt, kann die Agentur für Arbeit unter Umständen eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld verhängen. Daher ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags umfassend beraten zu lassen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle rechtlichen und persönlichen Aspekte berücksichtigt werden.

Aufhebungsvertrag
Diana Tekue
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