Definition
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die der Arbeitgeber anbietet, um die gesetzliche Rente zu ergänzen und Versorgungslücken im Alter zu schließen.
Dabei zahlt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine Vorsorgeform wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ein, oft mit einem Zuschuss des Arbeitgebers. Die Beiträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, was den Nettolohn schont.
Es gibt fünf Durchführungswege der bAV: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage, die sich in Flexibilität und steuerlicher Behandlung unterscheiden.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung, und seit 2018 müssen Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15 % des umgewandelten Gehalts beisteuern, wenn Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Die bAV bietet neben Steuervorteilen in der Ansparphase auch eine günstigere Besteuerung im Rentenalter und kann als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung gestaltet werden. Sie ist ein attraktives Mittel, um die Altersvorsorge zu optimieren, da sie staatlich gefördert und oft vom Arbeitgeber unterstützt wird.