Definition
Freistellung
Freistellung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend von der Arbeitspflicht entbunden wird, ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Eine Freistellung kann entweder bezahlt oder unbezahlt erfolgen. Bei einer bezahlten Freistellung erhält der Mitarbeiter weiterhin sein Gehalt, während bei einer unbezahlten Freistellung keine Lohnfortzahlung erfolgt. Häufige Gründe für eine Freistellung sind Krankheit, Bildungsmaßnahmen, Elternzeit, oder auch betriebliche Gründe wie eine bevorstehende Kündigung.
Eine Freistellung kann vom Arbeitgeber angeordnet oder auf Wunsch des Arbeitnehmers gewährt werden. Während einer einvernehmlichen Freistellung stimmen beide Seiten zu, dass der Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit von der Arbeit fernbleibt. Im Unterschied dazu kann eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber angeordnet werden, etwa im Rahmen einer Kündigung oder wenn Betriebsgeheimnisse geschützt werden sollen.
Freistellungen bieten Arbeitgebern und Arbeitnehmern Flexibilität, um auf besondere Umstände zu reagieren, sei es für persönliche oder betriebsspezifische Bedürfnisse. Sie schaffen Raum für individuelle Lösungen, die den Interessen beider Parteien gerecht werden können.