Definition
Betriebsbedingte Kündigung
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet, die mit der wirtschaftlichen Situation oder der Organisation des Unternehmens zusammenhängen. Anders als bei einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung liegt der Grund hier nicht im Verhalten oder in der Leistung des Mitarbeiters, sondern in betrieblichen Erfordernissen.
Typische Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sind Auftragsrückgänge, Umstrukturierungen, Betriebsschließungen oder der Wegfall eines Arbeitsplatzes durch die Einführung neuer Technologien. Arbeitgeber müssen dabei die gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) einhalten, insbesondere die Sozialauswahl. Diese stellt sicher, dass soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung berücksichtigt werden.
>> Für Arbeitnehmer bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung oft eine Herausforderung, aber sie haben unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung, sofern der Arbeitgeber dies anbietet oder tariflich geregelt ist. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Kündigungsfristen einzuhalten.
>> Für Arbeitssuchende und Betroffene ist es wichtig, schnell Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Unterstützung bei der Jobsuche geltend zu machen.