Definition
Pro Rata Temporis
Der Begriff Pro Rata Temporis stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „anteilig nach der Zeit“. In der Praxis wird er häufig verwendet, um Urlaubsansprüche, Gehälter oder Arbeitszeiten auf Teilzeit- oder kurzfristig Beschäftigte zu berechnen. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat oder in Teilzeit tätig ist, wird der Anspruch auf Urlaub oder Gehalt entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.
Bei der Berechnung des Urlaubs nach Pro Rata Temporis wird der Anspruch an die tatsächlich geleistete Zeit angepasst. Hat ein Mitarbeiter beispielsweise sechs Monate eines Jahres gearbeitet, erhält er nur die Hälfte des Jahresurlaubs. Ähnlich verhält es sich bei Teilzeitbeschäftigten, deren Urlaub ebenfalls proportional zur Arbeitszeit berechnet wird.
Dieses Prinzip sorgt dafür, dass sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte oder Mitarbeiter mit zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen fair behandelt werden, indem sie nur das erhalten, was sie in der entsprechenden Arbeitszeit erarbeitet haben.